19. Juni 2018
Mit der neuen Zahlungsverkehrsrichtlinie („PSD 2“) der EU, die seit dem 13. Januar gültig ist, wird der Zahlungsverkehr in Europa zum Vorreiter des „Open Bankings“: Kontoinhaber dürfen kostenlos verfügen, dass die Bank ihre Finanzdaten in digitaler Form an Dritte weitergibt. Außerdem dürfen sie Drittanbieter beauftragen, Zahlungen auf ihrem Bankkonto auszulösen. Personenbezogene Daten gehören dem Datensubjekt – dieses Prinzip liegt auch der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugrunde. Allerdings fehlt hier die Pflicht, dem Kunden eine einfache Übertragung seiner personenbezogenen Daten an Drittanbieter durch eine technische Lösung zu ermöglichen. Anders als die PSD 2 wird die DSGVO deshalb kaum die Innovation und den Wettbewerb im Zahlungsverkehr beleben. Dies führt im Finanzbereich zu Wettbewerbsverzerrungen: Banken müssen Wettbewerbern Zugang zu Kundendaten und zur Zahlungsinfrastruktur der Banken geben. Umgekehrt werden jedoch z.B. Internetplattformen de facto weiterhin die Hoheit über die personenbezogenen Daten ihrer Kunden sowie über den Zugang zu ihrer Plattform behalten.
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