13. August 2020
Der EU-Aufbaufonds mit einem Volumen von EUR 750 Mrd. soll durch die Emission von EU-Anleihen finanziert werden, während sich der EU-Haushalt für die kommenden sieben Jahre mit einem Volumen von EUR 1.074 Mrd. vor allem aus direkten Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten speist. Damit die Kommission die Kapitalmärkte in Anspruch nehmen kann, wird die Eigenmittel-Obergrenze vorübergehend von derzeit 1,2% auf 2% des BNE der EU-Mitgliedstaaten angehoben. Der Rat will das Finanzierungssystem der EU reformieren und neue Eigenmittelquellen einführen, damit das aufgenommene Kapital zügig zurückgezahlt werden kann. Höchste Priorität hat derzeit die rasche Verabschiedung des Haushalts und des Aufbaufonds für die Bewältigung der Folgen der Pandemie in den kommenden Jahren. Nach der Einigung im Rat muss das Europäische Parlament den Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021-2027 mit einer absoluten Mehrheit verabschieden. Auch wenn wir nicht damit rechnen, dass das EU-Parlament oder die Mitgliedstaaten das Gesamtpaket blockieren, können wir Verzögerungen nicht ausschließen.
[mehr]