15. November 2023
Berlin blickt gebannt nach Karlsruhe. Heute Morgen (10 Uhr) wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ verkünden. Hintergrund ist, dass die Ampelregierung ungenutzte Kreditansprüche von EUR 60 Mrd. in den außerbudgetären Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben hatte, um auf diesem Wege künftige Staatsausgaben vorzufinanzieren – eine Maßnahme, gegen welche die oppositionelle CDU/CSU-Fraktion im Bundestag geklagt hat. Aufgrund enger werdender Haushaltspielräume und weitestgehend verplanter Finanzmittel dürfte Berlin heute Morgen gebannt nach Karlsruhe blicken. Denn sollte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, wäre die Regierung mit einer nicht unerheblichen Finanzierungslücke konfrontiert, die sich immerhin auf rund 30% der im KTF-Wirtschaftsplan für den Zeitraum 2024-28 vorgesehenen Ausgabensumme (von EUR 212 Mrd.) belaufen würde.
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