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Kommentare zur Europawahl
Europawahl: Die Gesetzesagenda für den EU-Finanzmarkt

27. Mai 2009

nicht löschen!!

Finanzmarktregulierung zählt gemeinhin nicht unbedingt zu den Politikfeldern, mit denen Parlamentarier ins Rampenlicht geraten. Nicht so aber im Europäischen Parlament (EP) und sicher nicht so in diesen Tagen, wo niemand mehr von der besonderen Relevanz von Finanzmärkten und ihrer Regulierung für das Wohl unserer Gemeinwesen überzeugt werden muß.

Das EP hat sich in den vergangenen Jahren um die Bewahrung und Vertiefung des EU-Finanzbinnenmarkts verdient gemacht. Es hat dabei, im Gegensatz zu vielen Mitgliedstaaten, stets eine explizit europäische Perspektive eingenommen. Diese gilt es gerade in den nächsten Jahren zu bewahren, denn angesichts der Krise, ihrer Auswirkungen und der Reaktion der EU-Staaten darauf ist die Gefahr einer Re-Fragmentierung des EU-Finanzbinnenmarkts nicht von der Hand zu weisen.

Die legislative Agenda des EP zu Beginn der nächsten Legislaturperiode dürfte bestimmt sein von den durch die Finanzkrise ausgelösten Initiativen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und zur Regulierung der Finanzmärkte. Inhaltlich wird es hier zum einen um die institutionelle Gestaltung der Finanzaufsicht in der EU gehen. Die EU-Kommission wird hierzu in den nächsten Tagen einen Vorschlag unterbreiten, der auf den Empfehlungen der Expertengruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière beruht. Der Vorschlag der Kommission wird einerseits die Errichtung eines neuen makro-prudentiellen Aufsehers, des European Systemic Risk Council, vorschlagen, andererseits die Schaffung eines European System of Financial Supervision, mit dem die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden verstärkt und die Stellung der heutigen sog. Level 3 Komitees gestärkt werden soll. Während ersteres grundsätzlich auf breite Zustimmung stößt, zeichnet sich bezüglich letzterem breiter Widerstand bei den Mitgliedstaaten ab. Das EP hat sich in seiner Mehrheit in dieser Frage verdienstvollerweise schon früh für die Schaffung einer wahrhaft supranationalen Aufsichtsstruktur auf EU-Ebene ausgesprochen; insofern steht zu hoffen, daß es in den anstehenden Verhandlungen sein Gewicht zum Tragen bringen wird.

Zum anderen sind einige regulatorische Dossiers bereits in der Pipeline. Dazu zählen Änderungen an der Eigenkapital-Richtlinie (CRD), die gegenwärtig im Baseler Ausschuß verhandelt werden. Hier sollten die europäischen Gesetzgeber der Versuchung widerstehen, in der EU Vorgaben zu etablieren, die von dem international erzielten Konsens abweichen. Basel II muß ein global einheitlicher Standard bleiben. Dazu zählen des weiteren regulatorische Maßnahmen bezüglich der Derivatemärkte und eine Stärkung der präventiven Eingriffsrechte der Finanzaufsichtsbehörden. In beiden Fällen gilt ebenso wie bei den Eigenkapitalvorschriften, daß die EU sich hierbei so weit wie möglich am internationalen Konsens orientieren sollte, um eine unangemessene Einschränkung des Angebots von innovativen Finanzprodukten für EU-Investoren und Unternehmen sowie Wettbewerbsnachteile von EU-basierten Finanzdienstleistern zu vermeiden. Kritisch dürften in diesem Licht auch die Beratungen über den kürzlich vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zu alternativen Investmentprodukten (u.a. Hedgefonds, Private Equity Fonds und geschlossene Immobilienfonds) werden, da das EP hier noch restriktivere Regelungen fordert, als sie im Vorschlag der Kommission bereits enthalten sind. Hier, wie auch bei den anderen Dossiers, sollte zu der in der letzten Legislatur erfolgreich implementierten Strategie der „better regulation“ zurückgekehrt werden; mit anderen Worten: Etwaiger gesetzgeberischer Aktivität sollte eine faktenbasierte Kosten-Nutzen-Analyse unter Erwägung aller alternativen Handlungsoptionen vorausgehen.

Neben diesen in engen Zusammenhang mit der Finanzkrise stehenden Projekten wird das EP wie schon in der Vergangenheit weiterhin an den dicken Brettern bohren, die der effektiven Finanzmarktintegration bisher im Wege stehen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Retail-Finanzmärkte, wo die Barrieren zur Marktintegration weniger bei der Finanzmarktregulierung sensu strictu, als vielmehr in der mangelnder Harmonisierung von Datenschutzrecht, Verbraucherschutz sowie Zivil- und Vertragsrecht liegen. Wie schon bei der Aufsicht hat sich das EP auch in diesen Bereichen als Vorreiter für wirklich europäische Ansätze profiliert. Im Interesse von Kunden und Finanzdienstleistern steht zu hoffen, daß dies so bleibt. Dabei wird es darauf ankommen, eine Balance zwischen legitimen Verbraucherschutzinteressen einerseits und den kommerziellen Interessen der Anbieter andererseits hinzubekommen – ansonsten wird sich der Markt für grenzüberschreitenden Retailfinanzmärkte nicht entwickeln. Ein Beispiel: Die Einführung von Sammelklagen nach US-Vorbild wäre einem breiteren Angebot der Anbieter sicher nicht förderlich – im grenzüberschreitenden ebenso wie im nationalen Geschäft (und übrigens nicht nur im Bereich der Finanzdienstleistungen).

Das EP hat sich in der vergangenen Legislaturperiode durch engagierte Arbeit und basierend auf großer Expertise – insbesondere im zuständigen ECON Komitee unter Vorsitz von Pervenche Berès – als fachkundiger und produktiver Gestalter des Regulierungsrahmens für die EU Finanzmärkte erwiesen. Es steht zu hoffen, daß es in der kommenden Wahlperiode eine ähnliche Rolle spielen wird.

 

 

 

 

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