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Kommentare zur Europawahl
Nicht nur Krisengesetzgebung:
Die wirtschaftspolitische Agenda des Europäischen Parlaments

15. Mai 2009

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Nicht nur die Krise wird die wirtschaftspolitische Agenda des Parlaments in der kommenden Legislaturperiode dominieren: Auch der EU-Finanzrahmen, Steuerpolitik, die EU-Erweiterung und europäische Energiesicherheit werden wichtige Themen sein. DB Research gibt einen Ausblick auf diese vier zentralen Themen der kommenden Legislatur.

Wirtschaftspolitik in Europa steht derzeit ganz im Zeichen der Krise. Dies gilt auch für das Europäische Parlament und dessen wirtschaftspolitische Agenda für die kommende Legislaturperiode. Doch auch wenn die Krise die Agenda dominiert, sind andere wirtschaftspolitische Fragestellungen nicht weniger wichtig.

Eine Prognose über die zentralen Themen des Parlaments in den kommenden fünf Jahren fällt zunächst schwer. Denn trotz weitreichender Mitspracherechte hat das Parlament kein gesetzgeberisches Initiativrecht. Gesetzesinitiativen gehen von der Kommission aus, die sich nach der Europawahl neu aufstellt. Vom Parlament werden diese Initiativen dann in der Regel kurzfristig behandelt. Allerdings lassen sich bereits heute Themenfelder identifizieren, die das Parlament beschäftigen werden: Da sind zum Beispiel der EU-Finanzrahmen, die europäische Steuergesetzgebung, die Erweiterung der EU sowie Energiesicherheit.

In der kommenden Legislaturperiode wird der Finanzrahmen der Union für die Jahre 2014-2020 verabschiedet werden. Der EU-Finanzrahmen weist Höchstgrenzen für die Mittelverwendung im Siebenjahreshorizont auf übergeordnete Haushaltsposten zu. Der Vorschlag der Kommission, der dann Gegenstand der Verhandlungen von Rat und Parlament wird, wird vom Weißbuch der Kommission zur Revision des EU-Haushaltes beeinflusst sein, das im Oktober dieses Jahres erscheinen wird.

Der Bedarf für eine Revision steht außer Frage. Noch immer macht der Posten Natürliche Ressourcen (u.a. Landwirtschaft und Fischerei) 42,8% des gegenwärtigen Finanzplans von 864 Mrd. Euro aus – ein krasses Missverhältnis, wenn man den Anteil der Landwirtschaft von 2,5% an der europäischen Bruttowertschöpfung bedenkt. Der zweite große Posten, der Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion mit 44,4% des Gesamtpakets umfasst, deckt zwar grundsätzlich sinnvolle Ziele ab, ist aber kein zwingender Garant für dynamisches Wachstum, wie einzelne Ländererfahrungen zeigen.

Eine Neuausrichtung des Haushalts in Richtung einer effizienteren und nicht-verzerrenden Förderung von Wettbewerbsfähigkeit wäre wünschenswert. Die Gelegenheit hierzu ist günstig: Denn die jüngsten Konjunkturpakete der Mitgliedstaaten adressieren bereits die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Daher ist zu hoffen, dass diese krisenbedingte Neuausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit auch für den nächsten EU-Finanzrahmen Schule macht und vom Europäischen Parlament politisch unterstützt und durchgesetzt wird: Über seine Haushaltsbefugnis hat das Parlament einen großen Einfluss, denn es kann den Haushaltsvorschlag der Kommission ablehnen.

Ein weiteres, wichtiges Thema der kommenden Legislaturperiode wird Europäische Steuerpolitik sein. Drei Änderungsvorschläge einschlägiger Richtlinien liegen seit Februar vor. Da ist zunächst der Änderungsvorschlag zur Erweiterung der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Zinsbesteuerungsrichtlinie. Der Anwendungsbereich der Richtlinie soll verbreitert werden um so u.a. Verzerrungen bei Anlageentscheidungen zu reduzieren. Darüber hinaus liegt ein Änderungsvorschlag für die Amtshilferichtlinie vor, der eine bessere Bekämpfung von Steuerhinterziehung ermöglichen soll. Kritiker befürchten hier jedoch eine weitreichende Aufweichung des Bankgeheimnisses. In die gleiche Richtung geht ein weiterer Änderungsvorschlag zur Richtlinie zur Beitreibung von Steuerforderungen um größere Effizienz bei der grenzüberschreitenden Steuerverwaltung zu gewährleisten. Das Parlament sollte hier konstruktive Impulse geben, um effektiven Steuerwettbewerb in Europa durch mehr Transparenz zu fördern und so Steuerhinterziehung durch positive Anreize entgegenzuwirken. Trotz Mangels an formalen Einflussmöglichkeiten bietet das vorgesehene Anhörungsverfahren durchaus Raum für Einfluss auf politischer Ebene.

Ein weiterer Punkt sind Erweiterungsverhandlungen. Das Parlament muss der Aufnahme eines Beitrittskandidaten in die EU mit absoluter Mehrheit zustimmen. Länder, die in naher Zukunft beitreten könnten, sind Kroatien und Island.

Für Kroatien steht der EU-Beitritt seit längerem an. Das Land ist seit 2004 Beitrittskandidat, und seit März 2005 laufen die Verhandlungen. Sofern der verbleibende institutionelle Aufholbedarf gemeistert und der Grenzkonflikt mit Slowenien beigelegt wird, dürfte einem Beitritt und der erforderlichen Zustimmung des Parlaments nichts im Wege stehen. Von Kurzfristigkeit geprägt ist hingegen die Beitrittsstrategie Islands. Motiviert durch die aktuell prekäre wirtschaftliche Lage wird die isländische Regierung noch in diesem Sommer den Beitritt beantragen, und nach Volksabstimmungen innerhalb des kommenden Jahres könnte der Weg für eine EU-Mitgliedschaft frei gemacht werden.

Ein letzter Punkt ist Energiesicherheit. 42 Prozent des europäischen Gasbedarfs werden von Russland geliefert, und trotz größter Anstrengungen für mehr Unabhängigkeit wird diese Abhängigkeit noch auf Jahre andauern. Energiesicherheit in Bezug auf Russland wurde in den letzten zwei Jahrzehnten über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgesichert. Dieses Abkommen lief Ende 2007 aus und muss nun dringend erneuert werden. Das Parlament muss dieses Abkommen ratifizieren. Aus dem dringenden Bedarf an Energiesicherheit, der politischen Lage in Russland und dem klaren Demokratieauftrag des Parlaments ergibt sich ein spannender Dreiklang, der eine Güterabwägung seitens des Parlaments nicht einfach machen wird.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise wird die öffentliche Wahrnehmung europäischer Politik in den nächsten Jahren dominieren. Die zuvor angeführten Beispiele zeigen jedoch, dass das Europäische Parlament weitaus mehr zu verantworten hat als die Mitgestaltung gesetzgeberischer Antworten auf die Krise. Um dies zu erreichen, sollte die Vetomacht des Parlaments in Haushaltsfragen als politischer Hebel genutzt werden, um Wachstum weiter in den Vordergrund zu rücken. So hätte das Parlament die Möglichkeit, durch wirtschaftspolitische Richtungsentscheidungen Europas Entwicklung auch über die Krise hinaus zu steuern und Wachstum langfristig zu sichern.

 

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