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Aktueller Kommentar
Reform der Finanzaufsicht in Deutschland:
Reden ist Silber, ...

14. September 2007

nicht löschen!!

Es war ja leider so sicher wie das Amen in der Kirche: Von interessierter Seite werden die Krisenfälle von IKB, WestLB und SachsenLB zum Anlaß genommen, wieder einmal die Struktur der Finanzaufsicht in Deutschland in Frage zu stellen. Dabei werden die Ergebnisse der gerade erst im Frühjahr abgeschlossenen Evaluierung der BaFin, die keine Begründung für eine grundlegende Neuordnung der Finanzaufsicht liefert, ebenso souverän ignoriert wie die internationale Reputation des Finanzstandorts Deutschland – gerade so, als ob dieser zusätzlich zu den ohnehin unerfreulichen Krisenfällen nun auch noch eine geräuschvolle Debatte über Qualität und Aufbau der Finanzaufsicht bräuchte.

Nun ist es beleibe nicht so, dass es nicht angemessen und richtig wäre, nach (sic!) der Bewältigung einer Schieflage eines Finanzinstituts in Ruhe zu evaluieren, welche Abläufe und Instrumente verbesserungsfähig sind, wo möglicherweise Fehler gemacht wurden oder früher gehandelt hätte werden sollen. Angemessen und richtig ist es aber wohl auch, zunächst einmal abzuwarten, bis die Finanzmärkte wieder zur Ruhe gekommen sind, anstatt mit wenig durchdachten Vorschlägen weitere Unruhe zu produzieren, die Reputation der beteiligten Institutionen und Personen zu beschädigen sowie Ressourcen zu binden, die besser auf die Bewältigung der pressierenden Aufgabe fokussiert blieben.  

Angemessen und richtig ist es schließlich nicht zuletzt, der Ehrlichkeit der Debatte zuliebe auf ein paar Dinge hinzuweisen:

  • Erinnert sei zunächst daran, dass die Konzipierung der BaFin als Allfinanzaufsicht einem international verbreiteten Trend folgte und einer richtigen Erkenntnis entsprach: Die Konvergenz der einzelnen Segmente des Finanzmarkts bedeutet, dass nur eine integrierte Beobachtung Finanzstabilität wahren kann sowie Wettbewerbsneutralität gewährleistet. Kaum jemand in London käme auf die Idee, die Struktur der FSA als Allfinanzaufsicht in Frage zu stellen. Sicher könnte man sich wünschen, dass die BaFin schon mehr Fortschritt bei der Integration der drei Aufsichtssäulen und der Bearbeitung cross-sektoraler Themen gemacht hätte – aber ist dies ein Anlaß, ein grundsätzlich richtiges Konzept in Frage zu stellen? Und nicht zuletzt: Jene, die heute für die Übertragung der Bankenaufsicht an die Bundesbank plädieren, sind bisher die Antwort schuldig geblieben, ob die Bundesbank denn ihrer Meinung nach auch Versicherungen und Wertpapiermärkte überwachen solle bzw. auf welche Weise sonst die Verzahnung zu den anderen Aufsichtsäulen herzustellen sei.

  • Darf man daran erinnern, dass die Argumente, die gegen eine Übertragung der Bankenaufsicht an die Zentralbank sprechen, heute noch so valide sind wie eh und je? Dazu zählen: Der potentielle Konflikt mit der Geldpolitik (an deren Formulierung die Bundesbank nach wie vor beteiligt ist!); die Notwendigkeit, autonomen Behörden aus Gründen der Rechenschaftspflicht nur eindeutige, limitierte Aufgaben zu übertragen; die Gefahr einer Beschädigung der Reputation auch der geldpolitischen Funktion, wenn die bankenaufsichtliche Funktion versagt.

  • Darf man daran erinnern, dass es – gegen den dringenden Rat der Finanzindustrie und entgegen jedem gesunden Menschenverstand – die Politik war, die die BaFin in die Bankenprovinz nach Bonn schickte und damit von den so wichtigen informellen Kontakten am Finanzplatz abschnitt – was aber natürlich einige Vertreter der Politik nicht davon abhält, wortreich zu beklagen, dass die BaFin marktfern sei und keinen hinreichend engen Kontakt zum täglichen Geschäft habe.

  • Erstaunt steht man als Steuerzahler und Bürger dieses Landes auch vor der Tatsache, dass ausgerechnet Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an eine Institution befürworten, die sich gerade gegen eine ministerielle Fachaufsicht – und damit ultimativ eine parlamentarische Kontrolle – ihres bankaufsichtlichen Handelns wehrt. Um es deutlich zu sagen: Die Bundesbank genießt als Zentralbank und in ihrem geldpolitischen Handeln völlig zu Recht hohe Autonomie, und Deutschland tut gut daran, die Autonomie nicht nur der Bundesbank, sondern des gesamten ESZB vehement zu verteidigen. Bankenaufsicht aber, soweit sie nicht nur Mithilfe bei der laufenden Überwachung ist, ist keine Geldpolitik, sondern hoheitliches Handeln – und daher kann die Bundesbank für diese Tätigkeit auch keine Autonomie beanspruchen.

  • Erstaunen darf auch auslösen, dass es wiederum häufig dieselben Menschen sind, die mit Verweis auf Sonderprüfungen ein angeblich zu starkes Eingreifen der BaFin in die Geschäftstätigkeit der Banken beklagen, gleichzeitig aber die BaFin dafür kritisieren, dass sie nicht früher und vehementer in die Geschäfte der SachsenLB eingegriffen habe.

  • Schließlich wird wohl auch eine wichtige Konsequenz für die Finanzierung der Aufsicht übersehen: Die Finanzindustrie hatte bei Gründung der BaFin der 100%-Finanzierung der Aufsicht durch die Beaufsichtigten unter der Bedingung zugestimmt, dass das Budget der BaFin der Überwachung durch einen Verwaltungsrat unterliegt, in dem auch Vertreter der Finanzindustrie sitzen. Er ist schwer vorstellbar, daß es bei einer Übertragung der Bankenaufsicht allein an die Bundesbank akzeptabel wäre, an der 100% Finanzierung festzuhalten und gleichzeitig die existierende Intransparenz über das Budget der Bundesbank, soweit es die Tätigkeit im Rahmen der Bankenaufsicht angeht, beizubehalten.

All dies heißt nicht, dass es kein Verbesserungspotential bei der Finanzaufsicht in Deutschland gäbe. Die Banken haben hierzu Anregungen gemacht: Dazu zählt u.a. eine bessere und internationalere Ausbildung der Mitarbeiter; ein konsequenter Übergang zu einer prinzipienbasierten Aufsicht, die Schaffung zentraler Ansprechpartner bei der BaFin, mehr Fokus und Stringenz bei den Prüfungen – und ja, dazu gehört auch eine Verbesserung der Abstimmung zwischen Bundesbank und BaFin. Deutschland und seine Finanzwirtschaft haben ein elementares Interesse an einer kompetenten, durchsetzungsfähigen und international respektierten Finanzaufsicht. Ebenso unumstritten ist seitens der Finanzwirtschaft die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Finanzaufsicht und Zentralbank, damit das Zusammenspiel zwischen mikro- und makroprudentieller Aufsicht funktioniert und beide Institutionen in Krisenfällen ihre jeweiligen Rollen in optimaler Weise wahrnehmen können. Mit der BaFin und der 2002 kodifizierten Form der Zusammenarbeit zwischen BaFin und Bundesbank war die Grundlage dafür gelegt – aber möge bitte niemand erwarten, dass daraus eine kräftige, leistungsfähige Finanzaufsicht erwächst, wenn diese Struktur alle paar Monate wieder in öffentlicher Diskussion zerredet wird.

 

 

 

 
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