
Eine Fiskalunion für die EWU
18. April 2013

In den vergangenen zwei Jahren ist das Regelwerk für die fiskalische und wirtschaftspolitische Koordinierung und Überwachung in der Eurozone deutlich erweitert worden. Zur Stärkung bestehender Instrumente wie des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind neue hinzugekommen – die makroökonomische Koordinierung mit dem Ungleichgewichtsverfahren, der Fiskalpakt oder der Euro-Plus-Pakt, die alle im Prozess des „Europäischen Semesters“ zusammenlaufen.
Durchaus umstritten ist in der Wissenschaft und Politik allerdings weiterhin, ob die Währungsunion darüber hinaus einer tieferen fiskalischen Integration bedarf. DB Research hat daher kürzlich einen Workshop zu den grundsätzlichen Aspekten einer Fiskalunion sowie den möglichen Gestaltungsoptionen veranstaltet. In einem ersten Problemaufriss wurde der Frage nachgegangen, ob angesichts einer gemeinsamen Geldpolitik durch die EZB und zukünftig u.a. durch Schuldenbremsen eingeschränktem fiskalischen Spielraum der Mitgliedstaaten die europäische Ebene eine stärkere Rolle bei der Stabilisierung von makroökonomischen Schocks spielen solle und welchen Anforderungen ein solches fiskalisches Stabilisierungsinstrument genügen müsste (Braucht die Eurozone eine „fiskalische Kapazität“?). Im Anschluss daran wurde als eine der Optionen für ein solches Stabilisierungsinstrument das Modell einer europäischen Arbeitslosenversicherung vorgestellt, das zumindest aus politökonomischer Sicht den Vorteil bietet, dass fiskalische Impulse über die automatischen Stabilisatoren ausgelöst werden (Eine europäische Arbeitslosenversicherung als automatischer Transfermechanismus). Eine zweite Option ist ein gemeinsames Budget für die Eurozone, aus dem ein Mitgliedsland bei sich abzeichnender Rezession zusätzliche Mittel zur Konjunkturstützung erhält (Gestaltungsoptionen für ein Budget der Eurozone). Diese - auf Dauer angelegte - Zielsetzung ist deutlich abzugrenzen von dem Vorschlag der EU Kommission, durch zusätzliche gemeinschaftliche (Ko-)Finanzierung strukturelle Reformen in den Mitgliedsländern zu begleiten, die letztlich zu einer größeren Krisenresistenz der Eurozone insgesamt führen sollen (Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit).
Die ausführliche und teilweise sehr kontroverse Diskussion zeigte noch einmal, dass es bei beiden Optionen noch eine ganze Reihe offener Fragen gibt, die von Art und Umfang der erforderlichen Mittel über Verteilungsaspekte bis zum Moral Hazard Problem reichen und einer schnellen Umsetzung dieser Vorstellungen im Wege stehen. Mehrheitlich einig war man sich allerdings, dass weitere Schritte bei der fiskalischen Integration ohne die Abgabe nationaler Souveränität in der Wirtschafts- und Fiskalpolitik und einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle auf europäischer Ebene – sei es durch einen speziellen Ausschuss im Europaparlament oder einem neuen Gremium, das sich aus Vertretern der nationalen Parlamente zusammensetzt – kaum denkbar sei. Deutschland, das u.a. mit verfassungsrechtlichen Zwängen argumentiert, und Frankreich, das demgegenüber den politischen Gestaltungswillen betont und engagiert für ein Eurozonenbudget wirbt, liegen hier noch ein erhebliches Stück auseinander. Gleichwohl ist ein gemeinsames Papier zu den weiteren fiskalischen Schritten für den Europäischen Rat am 27./ 28. Juni vorgesehen.
14.06.2013