
20. Oktober 2011
Auch nach der Verabschiedung der reformierten EFSF bleiben Fragen offen. Unterschiedliche Mitentscheidungsrechte der Parlamente in den Euroländern bergen hohes Blockadepotenzial. Doch steigen dadurch auch die politischen Risiken?
Die Ratifizierung des neuen EFSF-Rahmenvertrags ist geglückt – wenn auch mit Turbulenzen. In Österreich und den Niederlanden sorgte sie für größere Unstimmigkeiten, und auch in Deutschland sorgten Gegenstimmen im Koalitionslager und taktisches Abstimmungsverhalten der Opposition für Unsicherheit. Die Ratifizierung in der Slowakei lief erst im zweiten Anlauf glatt.
Diese Schwierigkeiten werden oft als Ausdruck hohen politischen Risikos angesehen, das durch Einstimmigkeitserfordernis entsteht. Denn was für die jüngste Reform des EFSF-Vertrags gilt, gilt auch für künftige Länderhilfspakete und Tranchen innerhalb der Pakete: Alle Garantiegeber müssen zustimmen. Kritiker sehen zeitintensive Abstimmungsrunden, aber auch mutwillige Verzögerungen als zwischenstaatliches Druckmittel als mögliche Folgen.
Daher lenken Investoren in letzter Zeit verstärkt ihr Augenmerk auf politische Risiken. Oft erscheinen sie schwieriger kontrollierbar als systemische Risiken. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn die Legislative Mitspracherecht hat. Denn die Beispiele Deutschland und Slowakei zeigen: Einigkeit auf Finanzministerebene ist nicht gleichbedeutend mit der Rückendeckung der nationalen Gesetzgeber.
In diesem Zusammenhang ergeben sich zwei Fragen.
1. Wo besteht Blockadepotenzial?
2. Wo wird Blockadepotenzial zum politischen Risiko?
1. Wo besteht Blockadepotenzial?
Die Beteiligungsrechte nationaler Parlamente („Parlamentsvorbehalt“) wurde über die jüngste Ratifizierungsrunde der EFSF Reform in einigen Ländern genauer definiert. Auch nach der EFSF-Reform sind sie durchaus unterschiedlich ausgestaltet. Je nach Beteiligungsmöglichkeit lassen sich drei Kategorien von Staaten unterscheiden.
Irland (Kategorie 2) sowie Griechenland und Portugal (beide Kategorie 3) sehen in ihren Begleitgesetzen ebenfalls parlamentarische Mitwirkungsrechte vor. Da diese drei Länder jedoch selbst unter einem Hilfsprogramm stehen, gelten sie als Stepping-Out Guarantors – ihre Vertreter bei der EFSF entscheiden über die Vergabe von Krediten nicht mehr mit. Daher entfallen parlamentarische Abstimmungen.
Unsere Übersicht im separaten Dokument erläutert noch einmal die Unterschiede im Detail.
2. Wo wird Blockadepotenzial zum politischen Risiko?
Blockadepotenzial ist nicht gleich politisches Risiko. Zum Marktrisiko wird der Parlamentsvorbehalt dort, wo Blockadepotenzial auf politische Stimmung trifft – und wo er dazu genutzt wird, parlamentarische Flügelkämpfe auszutragen.
Politische Risiken in Gruppe 3 sind allenfalls in Deutschland, Estland und Finnland zu finden. Hilfspakete werden jedoch mit absoluter Mehrheit (Deutschland: einfache Mehrheit) verabschiedet. Daher müssen kontroverse Debatten im Parlament zittrigen Investoren ohne tiefere Kenntnisse der nationalen Verfassungen auch in Zukunft nicht Bange machen. Gerade das Beispiel Finnland zeigt, dass die Legislative nach Zugeständnissen bereit ist, einzulenken: Zwar stand die Zustimmung zu europäischen Hilfen zu Zeiten der Regierungsbildung auf der Kippe, als europaskeptische Stimmen blockierten. Die gegenwärtige Regierung hat im entscheidenden Ausschuss jedoch eine breite Mehrheit – nicht zuletzt dank der Kompromissformel, die im Falle Finnlands gefunden wurde.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Überlegungen bereits für das zweite griechische Hilfspaket gelten. Nach dem verhaltenen Urteil der Troika wird das Paket in diesen Wochen neu ausgehandelt. Auch wenn das Volumen zwischenstaatlicher Hilfeleistungen kleiner und der Anteil der Finanzwirtschaft gegenüber den Ergebnissen vom 21. Juli größer werden sollte – die Abwicklung des zweiten Hilfspakets über EFSF ist weiterhin die erste Option. Und ein erster Test, ob die EFSF auch trotz weitreichender parlamentarischer Mitwirkungsrechte ein wirksames Anti-Krisen-Instrument bleibt.
Übersicht über Parlamentsvorbehalte im Rahmen der EFSF
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